Wenn Sie zum ersten Mal eine logopädische Behandlung in Anspruch nehmen, tauchen oft viele Fragen auf. Hier beantworte ich die wichtigsten Punkte rund um den Ablauf, die Kostenübernahme und die Organisation Ihrer Therapie.
Jede logopädische Therapie beginnt mit einer ausführlichen Diagnostik und einem Anamnesegespräch. Wir klären gemeinsam, welche Symptome vorliegen, welche persönlichen Ziele Sie verfolgen und welche Therapieformen sinnvoll sind. Auf dieser Grundlage erstelle ich einen individuellen Therapieplan, der sich an Ihrem Alltag orientiert.
Die Behandlung erfolgt in der Regel 1–2 Mal pro Woche in meiner Praxis in Mülheim an der Ruhr. Dabei arbeiten wir nicht nur symptomorientiert, sondern immer auch ganzheitlich – besonders bei Stimmthemen, neurologischen Beschwerden oder psychosomatischen Belastungen.
Logopädische Therapie ist in Deutschland eine heilmittelverordnungsfähige Leistung. Eine Verordnung (Rezept) erhalten Sie z. B. von:
Hausärzt:innen
HNO-Ärzt:innen oder Phoniater:innen
Kinderärzt:innen
Neurolog:innen
Zahnärzt:innen oder Kieferorthopäd:innen (bei myofunktionellen Störungen)
Ja. Haben Sie von ihrem Arzt/ihrer Ärztin eine Verordnung für die logopädische Behandlung erhalten, übernehmen die Gesetzliche Krankenkassen in der Regel die Kosten - bei Kindern vollständig. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die Krankenkassen einen Eigenanteil (Zuzahlung) von 10€ und 10% des Gesamtrezeptes vor.
Falls sie noch keinen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung gestellt haben, können Sie dieses mit ihrer Krankenkasse besprechen. Ansonsten können sie diese Kosten mit ihrer Steuererklärung einreichen.
Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif bis zu 100 % der Kosten – bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.
Die ganzheitlichen Angebote wie Kinesiologie und EMK sind Selbstzahlerleistungen und werden nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Je nach Verordnung dauert eine Sitzung:
30 Minuten (v. a. bei Kindern)
45 Minuten (Standard bei Erwachsenen)
60 Minuten (z. B. bei Trans*Stimmarbeit, Coaching, ganzheitlichen Methoden)
In der Regel kann ich Ihnen zeitnah einen Termin anbieten. Da ich eine Einzelpraxis führe, ist eine vorherige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon oder Kontaktformular.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin mit:
Ihre ärztliche Verordnung
falls vorhanden: Befunde, Entlassungsbriefe oder Diagnosen
bei Kindern: U-Heft, Schulunterlagen, Entwicklungsberichte
Ja. Für alle Selbstzahler-Angebote wie Trans*Stimmarbeit, EMK oder kinesiologische Begleitung ist keine ärztliche Verordnung nötig. Sie können diese Leistungen direkt bei mir buchen – ich berate Sie gerne persönlich.
Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf, zu den Therapieformen oder zu den organisatorischen Details haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf. Ich helfe Ihnen gerne weiter.